Für Patienten
FAQ – Fragen und Antworten
Viele operative Eingriffe können heute ambulant in einem Praxis-Operationssaal durchgeführt werden. Dies hat verschiedene Vorteile gegenüber einer stationären Operation im Spital. Sie verlassen Ihre häusliche Umgebung lediglich am Operationstag für einige wenige Stunden. Die Vorabklärungen und die Nachbetreuung erfolgen in der Praxis Ihres Vertrauensarztes sowie des operierenden Facharztes. Dadurch lässt sich meist ein mehrfacher Wechsel der behandelnden Ärzte, wie es im Spital oft geschieht, vermeiden. Der Überblick und die Kontrolle der gesamten Behandlung bleibt damit stets in wenigen Händen. Anders als im (öffentlichen) Spital, können Sie sicher sein, dass Sie von Ihrem ausgewählten Facharzt persönlich operiert werden.
Ja, das ist theoretisch in ganz selten Fällen möglich. Bei kleineren und mittelgrossen Eingriffen, wie sie ambulant durchgeführt werden, ist dies jedoch äusserst unwahrscheinlich. Denn auch die Narkosetiefe wird durch das Anästhesie-Team während der Dauer des ganzen Eingriffes kontinuierlich überwacht.
Vollnarkosen sind heute dank moderner Überwachungsgeräte und Medikamente so sicher wie nie zuvor. Für gesunde, körperlich normal belastbare Patienten ist deswegen das Risiko von Komplikationen während der Narkose sehr gering. (Siehe Risiken und Nebenwirkungen von Narkosen)
Das sogenannte Kältezittern (englisch «Shivering») kann nach einer Allgemeinanästhesie, selten auch nach einer Regionalanästhesie, auftreten und subjektiv als sehr unangenehm empfunden werden. Auch wenn mit verschiedenen Massnahmen (Wärmedecken, Wärmematten, gewärmte Infusionen) versucht wird, dies möglichst zu verhindern, kann der Körper während (länger dauernden) Eingriffen langsam auskühlen, da durch die Anästhesie die Temperaturregulation vorübergehend beeinträchtigt wird. Um nach Abklingen der Anästhesie möglichst rasch die normale Körpertemperatur wieder zu erreichen, wird ein Zittern der Muskulatur ausgelöst, da der Körper deren «Abwärme» zum Aufheizen verwenden kann. In der Regel dauert das Kältezittern nicht sehr lange und es kann allenfalls mit einem speziellen Medikament weitgehend unterdrückt werden.
Übelkeit und Erbrechen nach der Operation (englisch «Postoperative Nausea and Vomiting», PONV) ist eine meist harmlose, aber subjektiv unangenehm empfundene Nebenwirkung von Allgemeinanästhesien, seltener auch von Regionalanästhesien. Sie tritt ohne vorkehrende Massnahmen (Prophylaxe) bei etwa 20 % der Patienten, bei Kindern noch etwas häufiger auf.
Bekannte Risikofaktoren für PONV sind z. B.
- PONV bei früheren Anästhesien,
- weibliches Geschlecht,
- Nichtraucher,
- Neigung zu Reisekrankheit (Kinetose).
Wir verabreichen jedoch in der Regel bei der Anästhesie-Einleitung eine medikamentöse Prophylaxe, welche die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von PONV deutlich verringert.
Sollte es trotzdem zu Übelkeit und Erbrechen kommen, so kann dies heutzutage in den allermeisten Fällen mit speziellen Medikamenten gut behandelt werden.
- Tragen Sie bitte weite, bequeme Kleidung für den Heimweg, da Sie je nach Operation einen Verband oder eine Schiene tragen müssen.
- Unterstützen Sie uns bei der Einhaltung hygienisch einwandfreier Operationsbedingungen.
- Duschen Sie am Morgen des Operationstages und tragen Sie frische Unterwäsche.
- Es erleichtert uns die Arbeit, wenn Sie am Tag der Operation möglichst kein Make-up und keinen Nagellack auftragen.
- Bei Operationen an Hand oder Fuss schneiden Sie bitte Ihre Nägel kurz und reinigen Sie sie in einem Seifenbad.
- Piercings müssen in der Regel entfernt werden.
- Wenn Sie Zahnprothesen oder Hörgeräte benötigen, setzen Sie diese wie gewohnt ein.
- Wenn eine Vollnarkose geplant ist, sollten Sie statt Kontaktlinsen eine Brille tragen.
- Bitte organisieren Sie den Rücktransport nach dem Eingriff rechtzeitig. Sie sind nicht verkehrstüchtig und benötigen eine erwachsene Begleitperson, die Sie nach Hause bringt. Lassen Sie sich in einem Privatauto chauffieren und benutzen Sie wenn immer möglich keine Taxis oder ÖV.
- Wichtig ist auch, dass Ihnen zuhause eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die in den ersten Stunden bzw. optimalerweise über Nacht bei Ihnen bleibt.
- Wird Ihr Kind operiert, sollte das Lieblingskuscheltier oder das «Noscheli» sowie evtl. ein Buch zum Vorlesen bei Wartezeit nicht fehlen.
Die verwendeten Medikamente für Vollnarkosen schalten neben dem Bewusstsein und der Schmerzempfindung auch die Schutzreflexe (z. B. Schluck- und Hustenreflex) aus. Dadurch besteht vor allem in der Ein- und Ausleitungsphase das Risiko, dass es bei Erbrechen zur sogenannten Aspiration (Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre) kommt. Diese Komplikation ist zwar sehr selten, kann unter Umständen aber schwerwiegende Konsequenzen (Lungenentzündung, Lungenversagen mit Todesfolge) nach sich ziehen.
Damit Ihr Magen bei Narkoseeinleitung leer ist, dürfen Sie
- während der letzten 6 Stunden vor dem Eingriff nichts mehr essen und keine Milch mehr trinken und
- während der letzten Stunde vor dem Eingriff auch keine klaren Flüssigkeiten mehr zu sich nehmen.
Diese sogenannten Nüchternheitsgrenzen gelten auch für Eingriffe, welche in einer Regionalanästhesie geplant sind, da nie mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass nicht plötzlich doch noch eine Vollnarkose notwendig wird.
Ihr Narkosearzt ist auch nach dem Eingriff für Sie ständig erreichbar. Melden Sie sich, wenn Sie Schmerzen haben, welche Sie trotz der mitgegebenen Medikamente nicht in den Griff bekommen oder wenn andere Symptome, die im Zusammenhang mit der Anästhesie stehen könnten, auftreten, z. B. anhaltende Übelkeit und wiederholtes Erbrechen. Bei Problemen im Bereich des Operationsgebietes, z. B. Blutungen oder Infektionszeichen, ist es sinnvoll, zuerst den operierenden Facharzt zu kontaktieren. Ist dieser ausnahmsweise nicht innert nützlicher Frist erreichbar, dürfen Sie auch uns anrufen. Wir setzen alles daran, Ihnen weiterzuhelfen.
Ja. Üblicherweise ruft Sie Ihr Narkosearzt am Vorabend des Eingriffstages persönlich an um mit Ihnen die geplante Anästhesie zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Sollten aufgrund ihres ausgefüllten Gesundheitsfragebogens ausnahmsweise noch zusätzliche Abklärungen oder Vorbehandlungen notwendig sein, werden wir uns früher melden um das weitere Vorgehen zu besprechen.
In speziellen Einzelfällen kann Ihr Narkosearzt es für notwendig erachten, Sie vor einer bevorstehenden Narkose noch persönlich zu untersuchen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Sprechstundentermin.
Üblicherweise sollen auch am Operationstag alle gewohnten Medikamente wie üblich eingenommen werden. Ausnahmen, zum Beispiel bei «blutverdünnenden» Präparaten, bespricht Ihr Operateur oder allenfalls Ihr Narkosearzt vorgängig mit Ihnen.
Wenn nötig, kann man einen Eingriff bei Narkose auch bei einer leichter Erkältung durchführen. Bei ausgeprägter Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes und spätestens beim Auftreten von Fieber und Grippesymptomen ist dies jedoch nicht mehr möglich. Sollten Sie solche Symptome haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Sie im Einzelfall beraten können.
Im Normalfall können Sie damit rechnen, dass Sie nach einer halben bis wenigen Stunden nach der Narkose zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson wieder nach Hause gehen können. Voraussetzung für die Entlassung ist, dass Sie einigermassen schmerzfrei und nicht schwindlig sind, keine Übelkeit verspüren und sich insgesamt wohl fühlen.
Nein. Sie dürfen während 24 Stunden nach der Narkose aus verkehrs- und versicherungsrechtlichen Gründen nicht Auto fahren, selbst wenn Sie sich leistungsfähig fühlen. Wenn immer möglich, ist es sicherer und bequemer, wenn jemand Sie in einem Privatauto nach Hause chauffiert. Wir raten von der Benutzung von Taxis oder ÖV für die Heimfahrt ab.
Ein operativer Eingriff oder eine Zahnbehandlung ist für Kinder jeden Alters eine tiefgreifende Erfahrung. Manchmal geraten sie deswegen aus dem Gleichgewicht und verhalten sich plötzlich ganz anders. Die ungewohnte Umgebung, die vielen unbekannten Gesichter wirken einschüchternd. Viele Kinder fürchten sich vor der Behandlung, sie haben Angst vor Schmerzen oder der Trennung von ihren Eltern. Deshalb ist es wichtig, wenn mindestens ein Elternteil oder eine enge Bezugsperson das Kind begleitet. Bei uns dürfen Sie immer bei Ihrem Kind bleiben, bis dieses eingeschlafen ist.
Nehmen Sie vertraute Spielsachen mit, den Kuschelbär, die Lieblingspuppe oder die «Noscheli-Decke». Es macht nichts, wenn diese alt und beschädigt sind. Hauptsache, sie geben Ihrem Kind ein Gefühl von Vertrautheit und Geborgenheit. Nehmen Sie vielleicht auch noch ein Buch mit, aus dem Sie vorlesen können, falls es zu Wartezeit kommen sollte.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die bevorstehende Behandlung und die Narkose und erklären Sie ihm was es erwartet. Eine dem Alter und der Situation des Kindes angepasste Information hilft mit, Angst abzubauen und schafft Vertrauen und Sicherheit. Es ist nicht immer einfach, die richtigen Worte zu finden, aber – auch wenn es gut gemeint ist –, schwindeln Sie Ihr Kind nie an! Eine hilfreiche Faustregel ist: nichts beschönigen, aber auch nicht dramatisieren, Ruhe und Zuversicht vermitteln. Versuchen Sie alle Fragen Ihres Kindes altersgerecht zu beantworten. Lassen Sie es wissen, dass Sie bis zum Beginn des Eingriffes bei ihm bleiben und nach dem Eingriffsende wieder da sein werden. Haben Sie Vertrauen in unser Können und unsere Erfahrung. Für Sie und Ihr Kind bedeuten der Eingriff und die Narkose eine Ausnahmesituation, für uns ist es unsere tägliche Arbeit. Weitere Informationen…
Das Schmerzempfinden ist von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich, zudem lassen sich Schmerzen nach Operationen tatsächlich nicht immer ganz vermeiden. Mit geeigneten Schmerzmitteln können sie jedoch auf ein erträgliches Mass reduziert werden. Schon gegen Ende des Eingriffes, noch während der Narkose werden Ihnen in der Regel intravenös Schmerzmittel verabreicht, so dass Sie wenn immer möglich praktisch schmerzfrei erwachen sollten. Die anschliessende Überwachungszeit nach der Operation dient unter anderem dazu, bei Bedarf die Schmerzbehandlung noch zu verbessern. Für zu Hause werden Ihnen geeignete Schmerzmittel mitgegeben und Ihnen ausführlich erläutert, wie Sie diese einnehmen können. Damit gelingt in den allermeisten Fällen eine zufriedenstellende Schmerzbehandlung.
Im Normalfall können Sie nach dem vollständigen Erwachen nach der Narkose wieder etwas trinken und – wenn Sie dies gut vertragen – bald auch wieder feste Nahrung zu sich nehmen.
Es gibt für einen ambulanten Eingriff in Narkose keine Altersbeschränkung. Entscheidend sind Ihre Fitness und körperliche Belastbarkeit, die Art und der Schwergrad allfälliger Vorerkrankungen sowie die Art des bevorstehenden Eingriffes. Sollte der Narkosearzt zusätzliche Abklärungen oder Vorbehandlungen für notwendig erachten, so wird er sich umgehend bei Ihnen melden um das weitere Vorgehen zu besprechen. In wenigen, speziellen Einzelfällen kann Ihr Narkosearzt es für nötig halten, Sie vor einer bevorstehenden Narkose noch persönlich zu untersuchen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Sprechstundentermin.
Nach einem Eingriff in Narkose sind Sie wegen einer möglichen Nachwirkung von (Narkose-)Medikamenten und des möglicherweise noch etwas beeinträchtigten Allgemeinzustandes während der ersten 24 Stunden weder geschäftstüchtig noch verkehrstauglich. Eine selbstständige Teilnahme am Strassenverkehr ist deswegen verboten. Bei einem Unfall werden Sie gleich beurteilt wie beim Fahren in angetrunkenem Zustand! Wir empfehlen Ihnen deswegen dringend, sich mit einem Privatauto nach Hause chauffieren zu lassen, und aus dem gleichen Grund raten wir Ihnen von der Benutzung von Taxis oder öffentlichen Verkehrsmitteln insbesondere ohne erwachsene Begleitperson ganz klar ab. Des weiteren ist es riskant, während dieser Zeit gefährliche Maschinen zu bedienen. Zudem sollten Sie in diesem Zeitraum keine wichtigen Dokumente unterzeichnen oder rechtsverbindliche Unterschriften leisten.
An sich ist Rauchen – wie Sie sicher wissen – gesundheitsschädigend. Neben der Belastung der Lungen durch den Zigarettenrauch (Teerpartikel etc.) entsteht beim Rauchen Kohlenmonoxid, das den Sauerstoff von den roten Blutkörperchen verdrängt. Dadurch wird die Fähigkeit des Körpers Sauerstoff aufzunehmen und zu transportieren bis zu einem gewissen Grad vermindert. Diese Reduktion kann zu einer Minderversorgung der Gewebe mit Sauerstoff führen und damit zu Wundheilungsstörungen und Wundinfektionen. Zusätzlich regt das Nikotin die Produktion von Magensaft an. So kann es trotz Einhalten des Nüchternheitsgebotes zu einer grossen Ansammlung von Magensekret kommen und dadurch zu einer erhöhten Gefahr von Komplikationen bei der Narkoseeinleitung.
Diesen schädigenden Wirkungen des Rauchens sind die mögliche erhöhte Nervosität und die «Entzugssymptome», wenn Sie versuchen auf das Rauchen zu verzichten, entgegenzusetzen. Deshalb erlauben wir Ihnen aus pragmatischen Gründen und wenn es nicht anders geht, trotzdem vor bevorstehenden Eingriffen in Narkose maximal im gewohnten Mass (nicht mehr!) weiter zu rauchen.
Es spricht nichts gegen ein Bier oder ein Glas Wein am Vorabend vor einer Narkose, wenn es Ihnen hilft zu entspannen und gut zu schlafen (Ziel: Restalkohol im Blut am Morgen des Operationstages gleich Null). Ab wann Sie vernünftigerweise nach dem Eingriff wieder gelegentlich Alkohol konsumieren können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So wird empfohlen, starke Schmerzmittel und Antibiotika nicht mit Alkohol zu kombinieren.
Wenn Sie regelmässig Alkohol konsumieren, so bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, damit wir unser Narkosekonzept anpassen können. Chronischer Alkoholkonsum ist ein Risikofaktor für Anästhesien.
Verzichten Sie wenn immer möglich auf die Einnahme jeglicher Drogen vor und nach Narkosen. Wenn Sie süchtig sind und dies nicht machbar ist, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir unser Narkosekonzept anpassen können. Chronischer Drogenkonsum ist ein Risikofaktor für Anästhesien.