Für Ärzte
Abrechnung
- Anästhesien für ambulante Operationen nach Tarmed: In den meisten Fällen werden Sie Ihre Rechnung gemäss Tarmed zu Lasten einer Krankenkasse oder einer Versicherung stellen. Für alle diese Fälle benötigen wir von Ihnen für unsere Rechnungsstellung die Angabe der von Ihnen verrechneten Operations-Codes, da die Anästhesie-Leistungen im Tarmed immer mit diesen verknüpft sind. Wir senden unsere Rechnungen in aller Regel direkt an die zuständige Versicherung, wenn dies im Einzelfall (bei KVG-Fällen) nicht möglich ist, an die Patienten.
- Anästhesien für Zahnbehandlungen nach Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO): In diesen Fällen erstellen wir eine Tarmed-Rechnung, die auf der Tarif-Stufe für Risiko III und der Behandlungszeit beruht. (Die Angabe der von Ihnen verrechneten SSO-Tarifpositionen ist nicht notwendig.)
Soll die Abrechnung zu Lasten einer Versicherung erfolgen, muss rechtzeitig - unbedingt vor dem geplanten Eingriffsdatum! - eine Kostengutsprache eingeholt werden.
Bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen sowie zahnärztlichen Behandlungen müssen die Patienten üblicherweise auch für die Anästhesie-Kosten selber aufkommen. In diesem Fall wenden wir unseren Selbstzahler-Tarif an, der wie der Tarmed eine fixe und eine zeitabhängige Komponente hat. Die Abrechnung umfasst alle Anästhesie-Leistungen vollständig (Honorare, An- und Rückreise des Anästhesie-Teams, Gerätebenutzung, medizinisches Verbrauchsmaterial, Medikamente etc.).
Die Rechnungsstellung kann nach Absprache direkt an den Patienten oder an Sie erfolgen.
Patienten die von Sozialämtern oder ähnlichen Institutionen betreut werden, müssen sich rechtzeitig - unbedingt vor dem geplanten Eingriffstermin! - bei ihrer Betreuungsstelle erkundigen, ob diese die Narkosekosten für einen geplanten Wahleingriffs oder für eine Zahnbehandlung bezahlen, wenn diese nicht von einer Versicherung gedeckt sind.
Für Rechnungen, die durch soziale Institutionen (Sozialamt, Stiftung etc.) übernommen werden, wenden wir den Tarif der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) an.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch eine Kostenschätzung. Wir benötigen dazu von Ihnen die Angabe der von Ihnen veranschlagten ungefähren Eingriffszeit.
Hier finden Sie eine Tabelle mit unseren Tarifen.
Bei Selbstzahlern führen wir vorgängig eine Bonitätskontrolle durch und erlauben uns gegebenenfalls eine Vorauszahlung zu verlangen.
Die Rechnungsstellung für Anästhesien bei Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen erfolgt in der Regel nach Tarmed (VVG), auch wenn keine Krankenkasse oder Versicherung die Kosten übernimmt. Bei Rechnungen zu Lasten von Sozialämtern etc. wenden wir den Tarif der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) an-
Die Rechnungsstellung sowie das gesamte Inkassoverfahren erfolgt in jedem Fall durch die Ärztekasse Bern.
Bei Problemen mit einer Rechnung wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.