Anästhesie für die Diagnostik und Therapie bei behinderten Patienten

Häufig sind geistig behinderte Patienten nicht in der Lage, für eine genügende Zahnpflege zu sorgen, und eine den Pflegestandards entsprechende Zahnbehandlung kann nur in Narkose durchgeführt werden, damit dass Gebiss gepflegt wird und erhalten bleibt.
Im Bedarfsfall können unter der gleichen Narkose weitere Untersuchungen und Therapien durchgeführt werden.
Ohrspülung, gynäkologische Untersuchung, Fuss- und Nagelpflege oder die Entfernung eines eingewachsenen Zehennagels sind Beispiele für zusätzliche Behandlungen, die wir bei behinderten Patienten in Zusammenarbeit mit operativ tätigen Kollegen in Zahnarztpraxen schon durchgeführt haben.